Finanzen

Entfacht Donald Trump einen Handelskrieg?

Die Politik von Donald Trump wird immer schwerer zu ertragen. Hatte ich am Anfang seiner Amtszeit noch die Hoffnung, daß alles nicht so schlimm wird wie man es befürchtet hat, so muss ich eingestehen, daß ich meine schlimmsten Befürchtungen bestätigt sehe.

Die Entscheidung auf Stahl und Aluminium Einfuhren Strafzölle zu erheben kann in einen weltweiten Handelskrieg fürhren. Schon jetzt sind die Beziehungen der USA zu China und Europa, aber auch zu den Nachbarländern Mexiko und Kanada, auf einem absoluten Tiefpunkt. Doch was sich jetzt anbahnt, daß kann das Verhältnis der USA zu wichtigen Handelspartnern auf Jahrzehnte hinaus vergiften. Denn schon plant die EU ebenfalls Strafzölle auf spezielle Exportgüter der USA zu erheben. Nicht zufällig auf Produkte, die aus Gegenden der USA stammen, in denen Donald Trump besonders viele Anhänger hat.

Das Problem an Strafzöllen und Gegenmaßnahmen ist, daß sich daraus eine ganze Kette von Beschränkungen entwickeln kann. Auf die Starfzölle der EU wird Trump mit weiteren Zöllen reagieren. So kann das immer weiter gehen, bis letztendlich der gegenseitige Handel massiv beeinträchtigt ist und alle beteiligten Firmen schwere Krisen auszustehen haben. Doch so weit denkt ein Trump halt nicht.

Was wird China machen?

Interessant ist dabei, was China machen wird. China ist mittlerweile die größte Volkswirtschaft der Welt, bedingt durch die enorm hohe Bevölkerung. Mit China ist die USA massiv verbunden, denn es ist der größte Handelspartner der USA. Schon länger betont Trump, daß der Handel mit China nicht „fair“ sei, denn es werden weitaus mehr Güter aus China in die USA eingeführt, als die USA nach China exportiert. Das daraus entstehende Handelsbilanzdefizit mit China ist Trump ein Dorn im Auge.

Was Trump dabei aber übersieht ist die Tatsache, daß dieser Handel für die USA riesige Vorteile bietet. Der Handelsbilanzüberschuß wird auch durch eine künstlich niedrig gehaltene Währung Chinas erkauft. Dazu bedarf es enormer Dollarkäufe zur Stützung der Währung. Diese Dollar werden in amerikanische Staatsanleihen angelegt, was deren Kurse nach oben treibt und die Zinsen sinken lässt. Das ist gut für die amerikanischen Märkte. Außerdem stärkt es den Dollar, was Trump auch entgegenkommt.

Sollte China die Billionen schweren Gelder aus den amerikanischen Staatsanleihen ziehen, dann drohen massive Kursverluste und Verwerfungen an den US Börsen! Spätestens dann werden die wahren Machthaber in den USA, die an der FED beteiligten Großbanken, auf Trump einwirken. Man darf gespannt sein!

Welche Krankenversicherung ist besser, wenn man Kinder hat?

Ein guter Krankenversicherungsschutz ist für Kinder ausgesprochen wichtig, denn die verschiedenen Wachstums- und Lebensphasen gehen mit unterschiedlichen Anforderungen und Gefahren einher.

Deshalb habe ich mir mal ein Paar Gedanken gemacht, was ich machen soll, wenn ich Vater werde. Wie ist mein Kind dann am besten abgesichert? Dazu habe ich mich mal über die GKV und die PKV auf der Webseite des Fachportals PKV vergleich 365 informiert.

Die Absicherung mit einer privaten Versicherung

Säuglinge, Klein- und Schulkinder sind mit einer privaten Krankenversicherung gegen alle Eventualitäten von Krankheiten abgesichert. Allerdings können Kinder nicht ohne weiteres die Vorteile einer privaten Krankenversicherung nutzen, denn sind beide Elternteile Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), muss das Kind in der GKV versichert werden. Im Zuge der Familienversicherung entstehen keine zusätzlichen Kosten, da eine beitragsfreie Mitversicherung in der GKV möglich ist.

Wer Zugang erhält

Zugang zu einer privaten Krankenversicherung (PKV) ist dann möglich, wenn einer der beiden Elternteile einer PKV angehörig ist. Dabei ist wichtig, dass der privat versicherte Elternteil über ein höheres Einkommen als der gesetzlich Versicherte verfügt. Dann besteht die Möglichkeit, dass Kind in die private Krankenversicherung zu holen. Ist dies nicht gewünscht, müssen Kinder in diesem Fall beitragspflichtig in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten.

Die Voraussetzungen zur Aufnahme

Sollen Neugeborene in der Privatversicherung untergebracht werden, muss der entsprechende Elternteil mindestens drei Monate dem Krankenversicherer angehören. Kinder, die zu einem späteren Zeitpunkt privat Krankenversichert werden sollen, müssen sich hingegen einer Gesundheitsprüfung unterziehen.

Auch hier sind je nach Vorerkrankung Risikozuschläge möglich. Deshalb sollte man vor dem Abschluß einen private Krankenversicherung Leistungsvergleich der Tarife und Beiträge durchführen und hier die Leistungen vergleichen: check-private-krankenversicherung.de/leistungsvergleich-pkv-beitragsrechner

Denn die Unterschiede bei den Beiträgen können doch enorm sein. Bei der direkten Wahl der PKV wird das Neugeborene mit der Versicherungsnummer von Vater oder Mutter in der privaten Krankenversicherung mitversichert. Später kann dann die Überlegung getroffen werden, ob das Kind eine eigene Versicherung bekommen soll.

Auf die Beitragshöhe achten

Allerdings ist dann auf die Beitragshöhe zu achten. Die private Krankenversicherung kostet für ein gesundes Kind in der Regel ca. 100,00 Euro im Monat, wobei allerdings auch ein Versicherungsschutz mit guten Leistungen gegeben ist. Mit steigendem Lebensalter können jedoch Beitragsanpassungen vorgenommen werden.

Eine Umstellung auf einen „Erwachsenentarif“ wird üblicherweise im Alter von 14 Jahren vorgenommen. Was eine PKV kostet kann man mit einem PKV Rechner hier ausrechnen: pkvvergleich365.de/private-krankenversicherung-vergleichsrechner

Welche Leistungen die PKV bietet

Der Leistungsumfang erstreckt sich über ambulante sowie stationäre Behandlungen. Auch alternative Behandlungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel die Homöopathie, sind möglich. Viele Eltern wünschen sich eine derartige Therapie, können jedoch über gesetzliche Krankenkassen diese Methoden nicht bezahlen lassen.

Je nach dem ausgewählten Tarif in der PKV werden diese Kosten übernommen, allerdings können Kinder nur das Leistungsniveau des versicherten Elternteils beanspruchen. Über die Tarife bei den gesetzlichen Krankenkassen kann man sich auf der Webseite von gesetzliche-krankenkassen.eu informieren.

Alternativ können Kinder von einer privaten Zusatzkrankenversicherung profitieren. Besonders wenn ein Elternteil Beihilfen erhält, werden Kinder, je nach Bundesland, mit bis zu maximal 80 % bedacht. Anfallende Kosten können dann mit einer privaten Zusatzkrankenversicherung abgefedert werden, so dass im Endeffekt eine hundertprozentige Kostendeckung vorliegt.

Bei einem Zusatzkrankenversicherung Vergleich sollte man nicht nur auf die Beiträge achten, sondern auch die Tarifdetails beachten.

Für Kinder, deren Elternteile beide der gesetzlichen Krankenkasse angehören, bietet die private Krankenzusatzversicherung eine optimale Behandlungs- und Erstattungsmöglichkeit. Braucht ein Kind beispielsweise eine Brille, werden die Kosten für eine Brille nicht oder nur zum Teil von der Gesetzlichen Kasse getragen.

Die Krankenzusatzversicherung hat derartige Hilfsmittel mit im Leistungsumfang. Auch kieferchirurgische Behandlungen, die bei Kindern nicht selten sind, werden durch die private Krankenzusatzversicherung getragen.

Gut dass ich eine Tierhaftpflichtversicherung habe

Vor ein paar Tagen war unsere Steuererklärung fällig, bereits vor dem eigentlichen Stichtag im Mai habe ich um Fristverlängerung gebeten. Doch bis zum 30. September vergingen die Tage wie immer sehr schnell, so dass ich mich vor einigen Tagen endlich dazu aufraffte, Unterlagen zu wälzen und Formulare auszufüllen. Im Rahmen der sonstigen Vorsorgeaufwendungen konnte ich bei unserer Steuererklärung nicht nur die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ansetzen, sondern auch unsere Tierhalterhalterhaftpflicht.

In diesem Zusammenhang fiel mir auch gleich wieder ein, dass unsere Police vor etwa drei Jahren zum Einsatz kam und wie sinnvoll ein solcher Versicherungsvertrag ist. Unser verrückter, sehr verspielter Hund hatte in unserer damaligen Mietwohnung als Welpi Türgriffe angeknabbert und die Heizungsventile. Beim Auszug aus der Mietwohnung steckten wir all unsere Kraft und jede Menge Kapital in die Renovierung unseres neuen Heims, weshalb wir froh waren, dass die Versicherung die Schäden an Türgriffen und Heizungsventilen ohne Probleme ersetzte.

Dies war nur ein „leichter, kleinerer“ Schadensfall. Dabei können weit größere Schäden durch das eigene Tier verursacht werden und der Halter muss hierfür aufkommen. Die Tierhalterhaftpflicht ist demnach eine wichtige Absicherung für Tierhalter. Doch müssen sich wirklich alle Tierhalter über diese spezielle Police versichern? Und was leistet die Tierhalterhaftpflichtversicherung überhaupt im Schadensfall? Dazu habe ich mich mal über die Tierversicherung im allgemeinen informiert und was man mit einer Tierhalterhaftpflicht alles absichern kann.

 Was die Tierhalterhaftpflicht alles leisten kann

Die Tierhalterhaftpflicht leistet bei Schäden, welche durch das eigene Tier verursacht wird und leistet Schadensersatz an die Geschädigten und schützt den Tierhalter somit vor der finanziellen Belastung als Folge des Schadensfalls. Die Deckungssumme enspricht der Maximalleistung der Versicherung und liegt je nach Tarif und zu versichernder Tierart zwischen 5 Millionen und 20 Millionen Euro, pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Teilweise gibt es Angebote, bei denen Personen- und Sachschäden durch ein Tier über eine pauschale Versicherungssumme abgesichert sind, beispielsweise 5 Millionen Euro, und für die Vermögensschäden eine geringere Deckungssumme vereinbart wird. Vor der Auszahlung einer Leistung prüft die Tierhalterhaftpflicht laut tierversicherung365.de, ob die Schadensersatzforderung gerechtfertigt ist und zwar der Art und Höhe nach.

Beschädigt oder zerstört das eigene Tier Eigentum oder Vermögen von Dritten oder verletzt dritte Personen, muss der Halter des Tieres für diesen Schaden haften und dem Geschädigten Ersatz leisten. Angekaute Heizungsventile und zerkratzte Türgriffe sind dabei die kleineren Schäden, die von einer Tierhalterhaftpflichtversicherung gedeckt werden. Wesentlich gravierender können zum Beispiel die Schadensersatzforderungen sein, resultierend aus einem Autounfall, verursacht durch einen losgerissenen Hund oder entlaufene Pferde. Die Deckungssumme ist daher ein wichtiges Auswahlkriterium und darüber hinaus Faktor für die Prämienberechnung.

Die Beiträge zur Versicherung

Bei der Beitragsberechnung sind natürlich außerdem die Tierart und die Tierrasse relevant sowie die Zahl der zu versichernden Tiere. Rabatte gibt es teils für ältere, erfahrene Halter und auch über die Festlegung einer Selbstbeteiligung im Schadensfall kann der Beitrag für eine Tierhalterhaftpflicht vermindert werden. Bei einem Tierhaftpflicht Vergleich bei Tierversicherung365.de sollte man nicht nur auf die Beiträge achten, sondern auch die Versicherungsleistungen miteinander vergleichen.

Auf dem Versicherungsmarkt gibt es Tierhalterhaftpflichtverträge vor allen Dingen für Hundehalter sowie Halter von Pferden, Kühen, Eseln, Ziegen, Schweine etc. Kleintierhalter sind hingegen in der Regel über die private Haftpflichtpolice abgesichert, zu den versicherten Kleintieren gehören hier für gewöhnlich Katzen, Meerschweinchen, Kaninchen und Chinchillas. Zu beachten ist, dass einige Bundesländer für Hundehalter die Pflicht zum Abschluss einer Hundehalterhaftpflicht eingeführt haben. In Abhängigkeit vom Bundesland (und Hunderasse) kann sich also für den Halter sogar eine gesetzliche Pflicht ergeben, eine Tierhalterhaftpflichtversicherung zu besitzen.

Mein Fazit zur Tierversicherung

Wir wohnen in Thüringen – eines der fünf Bundesländer in Deutschland, in denen unabhängig von der Hunderasse die Pflicht zum Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtpolice existiert. Diese Pflicht gilt ferner in Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Berlin und Hamburg. Demnach kann ich als Hundehalter gar nicht auf diese Absicherung verzichten – würde ich aber auch nicht, selbst wenn in Thüringen diese Pflicht nicht bestehen würde!

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung wird vor allem für größere Tiere angeboten, zum einen sind Schäden durch Kleintiere zumeist in der Privathaftpflicht eingeschlossen. Andererseits können einfach gesagt größere Tiere, größere Schäden anrichten. Das Schadensrisiko ist für den Halter von Pferden, Hunden, Rindern usw. im Allgemeinen schlicht größer. Ich finde es gut, dass man sich als Halter gegen derartige Schäden finanziell absichern kann. Zumal eine Tierhalterhaftpflichtpolice nicht sehr teuer ist und sie kann im schlimmsten Fall vor sehr hohen Schadensersatzforderungen bewahren.

Darüber hinaus bietet die Sparte Tierhalterhaftpflichtversicherungen interessante Einschlüsse, zum Beispiel ist in vielen Tarifen das Hüten der Tiere mitversichert. Wenn Oma mal auf unseren Hund aufpasst oder ein Nachbar, sind wir als Halter dennoch für den Schadensfall abgesichert. Ebenfalls eine sinnvolle Option ist der Verzicht auf Leinenzwang – falls „Keek“ beim leinenlosen Spaziergang auf dem Acker mal entwscht!